Zur Führung eines Fahrzeuges mit Maschinenantrieb, dessen Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt sowie eines Segelfahrzeuges mit mehr als 12 m² Segelfläche ist das Bodenseeschifferpatent erforderlich. Das Bodenseeschifferpatent wird für folgende Kategorien erteilt:
Kategorie A: Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Kategorie D: Segelfahrzeuge
Für Segelfahrzeuge mit Motor, dessen Maschinenleistung 4,4kW übersteigt, ist zusätzlich das Patent der Kategorie A erforderlich.
Bei Interesse organisieren wir die praktische und theoretische Ausbildung. Kontakt hier.
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Anmeldung Bodenseeschifferpatent